Positionspapier - Tiernotruf Saarland e.V.
Offizielles Dokument
Tiernotruf Saarland e.V.
Tierschutz mit Herz und Haltung

Positionspapier zum Umgang mit ehrverletzenden Behauptungen, Falschdarstellungen und unsachlichen Angriffen gegen unseren Verein

DatumApril 2026
HerausgeberDer Vorstand
StatusÖffentlich
Prä.

Präambel

Dieses Positionspapier richtet sich an alle Personen, die durch unwahre Tatsachenbehauptungen, ehrverletzende Äußerungen, gezielte Falschdarstellungen oder sonstige unsachliche Angriffe dazu beitragen, den Tiernotruf Saarland e.V., seine Organe, Mitglieder oder seine Arbeit in der Öffentlichkeit herabzuwürdigen oder in seiner Tätigkeit zu beeinträchtigen.

Der Verein beobachtet seit geraumer Zeit, dass Inhalte aus seiner Öffentlichkeitsarbeit wiederholt aus dem Zusammenhang gelöst, verkürzt wiedergegeben oder in einer Weise weiterverbreitet werden, die geeignet ist, ein unzutreffendes Bild von seiner Arbeit zu erzeugen. Soweit dabei die Grenze zwischen zulässiger Kritik und rechtswidriger Tatsachenbehauptung überschritten wird, behält sich der Verein rechtliche Schritte vor.

Der Tiernotruf Saarland e.V. steht für sachliche Auseinandersetzung, transparente Tierschutzarbeit und einen respektvollen öffentlichen Diskurs. Unwahre Behauptungen, gezielte Rufschädigung und rechtswidrige Angriffe werden wir jedoch nicht hinnehmen.

I.

Rechtliche Einordnung

Der Verein weist darauf hin, dass bestimmte Äußerungen und Verhaltensweisen – je nach Inhalt, Form, Verbreitungsgrad und Einzelfall – straf- und zivilrechtliche Folgen haben können. Dies gilt insbesondere dann, wenn nachweislich unwahre Tatsachen verbreitet, ehrverletzende Inhalte veröffentlicht oder gegenüber Behörden unzutreffende Verdächtigungen geäußert werden.

§ 187 StGB – Verleumdung

Wer wider besseres Wissen unwahre Tatsachen über eine Person oder Organisation behauptet oder verbreitet, die geeignet sind, diese verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen, kann sich strafbar machen.

§ 186 StGB – Üble Nachrede

Auch das Behaupten oder Verbreiten ehrenrühriger Tatsachen kann rechtswidrig sein, wenn deren Wahrheit nicht bewiesen werden kann. Zulässige Meinungsäußerung und unzulässige Tatsachenbehauptung sind hierbei rechtlich strikt zu unterscheiden.

§ 164 StGB – Falsche Verdächtigung

Wer wider besseres Wissen gegenüber Behörden oder anderen zuständigen Stellen unzutreffende Verdächtigungen äußert, kann sich strafbar machen. Dies gilt insbesondere dann, wenn dadurch behördliche Maßnahmen gegen Dritte ausgelöst oder aufrechterhalten werden sollen.

§ 238 StGB – Nachstellung

Wiederholte und gezielte Belästigungen einzelner Personen können – abhängig von Intensität, Dauer und konkreter Auswirkung – strafrechtlich relevant sein. Dies kann auch digitale Kommunikations- und Veröffentlichungsformen betreffen.

§§ 240, 241 StGB – Nötigung und Bedrohung

Einschüchterungsversuche, Drohungen oder Druckausübung gegenüber Mitgliedern, Helferinnen und Helfern oder Organen des Vereins können strafrechtlich erhebliche Bedeutung haben.

II.

Zivilrechtliche Schritte

Ergänzend zu einer etwaigen strafrechtlichen Prüfung behält sich der Verein vor, in geeigneten Fällen zivilrechtliche Ansprüche geltend zu machen. Dies kann insbesondere umfassen:

  • Die gerichtliche und außergerichtliche Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen, gegebenenfalls im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes,
  • die Aufforderung zur Abgabe strafbewehrter Unterlassungserklärungen,
  • Widerrufs- und gegebenenfalls Gegendarstellungsansprüche, soweit deren Voraussetzungen vorliegen,
  • Schadensersatzansprüche bei nachweisbarem immateriellen oder materiellen Schaden.

Ob und in welchem Umfang solche Schritte ergriffen werden, entscheidet der Verein jeweils nach rechtlicher Prüfung des konkreten Einzelfalls.

III.

Zur Natur unserer Vereinsarbeit

Tierschutzarbeit findet in der Praxis häufig unter schwierigen, zeitkritischen und emotional belastenden Bedingungen statt. Einsätze erfolgen nicht selten unter erheblichem Handlungsdruck und in Situationen, in denen schnelle Entscheidungen zum Schutz von Tieren erforderlich sind.

Der Tiernotruf Saarland e.V. handelt dabei nach bestem Wissen und Gewissen sowie mit dem klaren Ziel, Gefahren für Tiere abzuwehren, Hilfe zu leisten und tierschutzgerechte Lösungen zu ermöglichen. Dass einzelne Maßnahmen unterschiedlich bewertet werden können, liegt in der Natur praktischer Tierschutzarbeit.

Sachliche Kritik an konkreten Vorgehensweisen ist zulässig. Nicht hinnehmbar ist es jedoch, aus komplexen Einsatzlagen verkürzte oder unzutreffende Vorwürfe abzuleiten und diese öffentlich als feststehende Tatsachen zu verbreiten.

IV.

Zu persönlichen Angriffen auf Vereinsorgane und Mitglieder

Der Verein stellt fest, dass sich bestimmte Angriffe nicht auf eine sachliche Auseinandersetzung mit seiner Arbeit beschränken, sondern erkennbar auf einzelne Vereinsorgane oder Mitglieder zielen. Hierzu zählt insbesondere die Verbreitung persönlicher Vorwürfe, soweit diese keinen nachvollziehbaren sachlichen Bezug zur Vereinsarbeit aufweisen oder auf unzutreffenden Tatsachen beruhen.

  • Persönliche Konflikte rechtfertigen keine öffentlichen Diffamierungen.
  • Der Verein haftet nicht für private Auseinandersetzungen Dritter untereinander.
  • Kritik ist zulässig, soweit sie sachbezogen, wahrheitsgemäß und rechtlich zulässig formuliert wird.
  • Unwahre oder nicht belegbare Tatsachenbehauptungen gegenüber Vereinsorganen oder Mitgliedern wird der Verein nicht hinnehmen.
V.

Dokumentation und Vorgehen

Der Verein dokumentiert relevante Vorgänge im rechtlich zulässigen Umfang. Hierzu können insbesondere öffentlich zugängliche Äußerungen, Veröffentlichungen, Screenshots, Zeitangaben und sonstige nachweisrelevante Inhalte gehören, soweit dies zur Wahrnehmung berechtigter Interessen, zur Rechtsverfolgung oder zur rechtlichen Prüfung erforderlich ist.

Soweit Anlass besteht, werden diese Vorgänge der rechtlichen Bewertung zugeführt und gegebenenfalls den zuständigen Stellen oder der beauftragten Rechtsvertretung übermittelt.

Der Verein wird auf gezielte Provokationen und unsachliche Angriffe grundsätzlich nicht durch öffentliche Auseinandersetzungen reagieren. Wo eine Reaktion erforderlich ist, erfolgt diese vorrangig auf rechtlichem Wege.

VI.

Abschließende Position des Vorstands

Für den Tiernotruf Saarland e.V. gilt unverändert:

Wer den Tierschutz sachlich unterstützen oder konstruktiv begleiten will, ist willkommen.

Wer unwahre Behauptungen verbreitet oder den Verein gezielt schädigen will, muss mit einer rechtlichen Prüfung rechnen.

Unsere Zeit, unsere Kraft und unser Einsatz gelten dem Schutz von Tieren. Daran halten wir fest.

Tiernotruf Saarland e.V., April 2026

Der Vorstand