Wildvögel, Greifvögel & Wasservögel
Grundsatz: Wann ist ein Eingreifen wirklich nötig? Nicht jeder Vogel, der allein aufgefunden wird, braucht Hilfe. Jungvögel, die fast flügge sind, werden oft noch von den Eltern außerhalb des Nestes weiter gefüttert – eine vorschnelle Aufnahme trennt das Tier unnötig von seinen Eltern. Tatsächlich hilfsbedürftig sind Vögel in folgenden Situationen: kaum befiederte Nestlinge außerhalb des Nestes, Nestflüchter (Enten, Gänse, Schwäne) ohne Elterntier, Jungvögel in gefährlicher Umgebung oder in Fallen (Kellerschächte, Regentonnen, Gartennetze) sowie Mauersegler und Schwalben am Boden, da gesunde Exemplare stets selbstständig abheben können.
Einsatzspektrum & gerettete Vogelarten Der Verein rettet Singvögel, Greifvögel (Mäusebussard, Turmfalke, Habicht, Rotmilan, Wanderfalke u.a.), Eulen, Reiher, Störche sowie Wasservögel wie Schwäne, Enten und Gänse. Auch Fledermäuse, Stadttauben und Brieftauben, die von der zentralen Wildvogelauffangstation nicht angenommen werden, gehören zum Einsatzspektrum.
Fachgerechte Sicherung & Rettung Die Sicherung erfolgt mit spezieller Schutzausrüstung, Handschuhen, Decken, Keschern und Netzwurfgeräten – stets unter Berücksichtigung des Tierschutz- und Jagdrechts. Bei wehrhaften Tieren wie Greifvögeln oder Schwänen wird ausschließlich ausgebildetes Fachpersonal eingesetzt. Zum Einsatz kommen außerdem Wärmebildkameras und Drohnenunterstützung zur Ortung in unübersichtlichem Gelände.
Erstversorgung Es erfolgt eine erste Einschätzung von Atmung, Verletzungen, Kreislauf und Schockanzeichen. Das Tier wird durch Wärme, Ruhe, sichere Lagerung und Stressreduktion stabilisiert. Anschließend wird der Transport zu einer Wildtierauffangstation, Tierarztpraxis oder Spezialklinik organisiert – inklusive vollständiger Übergabedokumentation mit Fundumständen, Symptomen und Fotos.
Besonderheiten bei Greifvögeln Greifvögel sind aufgrund ihrer scharfen Fänge, gebogenen Schnäbel und ausgeprägten Wehrhaftigkeit besonders gefährlich im Umgang – auch im verletzten Zustand. Häufige Einsatzanlässe sind Verkehrsunfälle an Straßenrändern, Fensterschläge in Siedlungsbereichen, Nestlingsverluste bei Sturm, Vergiftungen durch kontaminierte Beutetiere sowie Erschöpfung in strengen Wintern oder bei Zugvögeln. Der Verein dokumentiert Verdachtsfälle auf illegale Verfolgung (Abschuss, Vergiftung, Fang) und asserviert Totfunde zur Ursachenklärung – ein aktiver Beitrag zur Aufdeckung von Naturschutzverbrechen.
Besonderheiten bei Wasservögeln Häufige Notlagen entstehen durch Angelschnüre und -haken (Strangulation, Schluckverletzungen, Abschnürung von Gliedmaßen), Verkehrsunfälle bei Straßenüberquerungen, Landungen auf nassem Asphalt, vereiste Gewässer im Winter sowie Botulismus und Vogelgrippe. Verwaiste Küken von Enten, Gänsen und Schwänen sind besonders gefährdet, da ihre Flaumfedern erst nach einigen Wochen selbst wasserabweisend werden. Für Transport und Erstversorgung stehen geeignete Transportboxen sowie bei Bedarf ein Transportinkubator für besonders junge oder verletzte Tiere zur Verfügung.
Unterbringung & Weitervermittlung Gerettete Vögel werden an die Zentrale Wildvogelauffangstation des Saarlandes (WiVo) in Püttlingen, die Wildtierauffangstation Eppelborn oder das Wildtierzentrum Saarburg übergeben. Bei Verdacht auf vorsätzliche Tierquälerei werden Anzeigen erstattet und Veterinäramt, Fischereiverband sowie kommunale Behörden informiert.
Behördliche Zusammenarbeit & Rechtliches Alle heimischen Wildvögel sind nach § 44 BNatSchG besonders oder streng geschützt. Wer einen verletzten Vogel findet, darf ihn zur Rettung aufnehmen, muss ihn aber unverzüglich einer fachkundigen Stelle übergeben. Der Tiernotruf handelt stets rechtskonform und stimmt sich bei Bedarf mit Veterinäramt, Unterer Naturschutzbehörde und Jagdausübungsberechtigten ab. Einsätze im gesetzlichen Auftrag sind für Finder kostenlos.
Was wir nicht übernehmen
- Dauerhafte Pflege oder Unterbringung von Wildvögeln
- Invasive tierärztliche Maßnahmen – keine Diagnosen oder medizinische Langzeitversorgung
- Eingreifen ohne akute Notlage – kein unbegründetes Aufnehmen von Jungvögeln
Verhaltenstipps für Finder: Abstand halten, Tier beobachten, nicht anfassen, kein Futter oder Wasser anbieten, sofort den Tiernotruf kontaktieren – auch bei Unsicherheit lohnt sich der Anruf, da am Telefon gemeinsam geklärt wird, ob ein Einsatz notwendig ist.